Was ist im Todesfall zu tun …
Bei einem Todesfall treten für die Hinterbliebenen immer wieder Fragen auf, welche Schritte zu unternehmen sind.
1. Verständigen Sie bitte den zuständigen Arzt:
An Werktagen sowie am Wochenende und Feiertagen den Gemeindearzt bzw. bei Nichterreichbarkeit die RFL unter der Nummer 141 (Ärztefunkdienst).
Gemäß Bestattungsgesetz ist die Leiche bis zur Durchführung der Totenbeschau am Sterbeort zu lassen. In Krankenhäusern wird der Totenbeschau durch einen Arzt vorort durchgeführt. Hier ist keine Verständigung ihrerseits notwendig!
2. Verständigen Sie bitte ein Bestattungsunternehmen:
Bestattung Ammann GmbH, Götzis, St.-Ulrich-Straße 2, Tel. +43 5523 52627 oder +43 664 4508565
Abel Bestattungen GmbH, Götzis, Hauptstraße 4, Tel. +43 5523 63612
oder ein anderes Bestattungsunternehmen ihrer Wahl.
3. Verständigen Sie bitte die Friedhofsverwaltung Götzis
Rathaus, Bahnhofstraße 15, 2. Stock, Zimmer 17, Tel. +43 5523 5986 43.
An Wochenenden oder Feiertagen: Tel. +43 699 19078775 (Gaiser Martin).
4. Verständigen Sie bitte das Pfarramt Götzis
Tel. +43 5523 622550,
bzw. ihre jeweilige Glaubensgemeinschaft oder den Verein „Abschied in Würde“ Tel. + 43 664 4606491
Beurkundung eines Sterbefalles
Zur Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt des Sterbeortes zuständig. Dieses stellt die Sterbeurkunden und die Todesbestätigungen aus.
Erforderliche Urkunden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde (gegebenenfalls den Nachweis der Auflösung der Ehe wie Sterbeurkunde, rechtskräftiges Scheidungsurteil), Staatsbürgerschaftsnachweis. In der Praxis erfolgt die Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt und die Überbringung der Urkunden meistens durch das Bestattungsunternehmen.
Todfallsaufnahme
Unter Todfallsaufnahme versteht man die Aufnahme des Vermögens, das ein Verstorbener hinterlassen hat. Für die Todfallsaufnahme ist das Bezirksgericht des Wohnortes des Verstorbenen zuständig. Dieses beauftragt einen Verlassenschaftsnotar für die Verlassenschaftsabhandlung. Die Angehörigen werden von diesem beauftragten Notar angeschrieben.
Pensionsansprüche
Bei einem Todesfall entstehen große Kosten. Die Ausgaben für Grabstätte, den Bestatter, die Trauerkleidung, die Blumen usw. summieren sich zu einem nicht unbedeutenden Betrag. Sie sollten sich daher rasch um Ihre Pensionsansprüche bemühen.
Setzen Sie sich daher baldmöglichst mit dem Rathaus Götzis, Soziales, Frau Helga Hämmerle, Tel. +43 5523 598614 in Verbindung. Dort werden Sie über Ihre Pensionsansprüche genauestens informiert.
Was viele noch nicht wissen: Ein Mann hat Anspruch auf Witwerpension, wenn seine verstorbene Gattin selbst versichert war oder bereits eine Pension bezogen hat. Wenn die Sozialabteilung der Gemeinde Ihnen bei verschiedenen Versicherungen (z.B. SV der Gewerblichen Wirtschaft) nicht direkt weiterhelfen kann, so werden Sie doch über den richtigen Weg zur Ihrer Pension informiert.
Errichtung von Grabmälern
Neue Grabmäler dürfen nur nach Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung aufgestellt werden. Das Ansuchen um Genehmigung hat genaue Angaben über das vorgesehene Material zu enthalten. Ferner ist ein Entwurf im Maßstab 1 : 10 in zweifacher Ausfertigung beizulegen. Die Gebühren betragen pro Antrag € 22,10.
Für weitere Fragen steht ihnen gerne die Friedhofsverwaltung Götzis, Herr Gaiser, Tel. +43 5523 598643 zur Verfügung.
Stand Jänner 2017