Ausstellung von ärztlichen Bestätigungen für Schulen und Kindergärten

Ärztliche Bestätigungen für Schulen und Kindergärten sind bei einer kürzer als einer Woche dauernden Erkrankung laut §9 Schulpflicht- und §45 Schulunterrichtsgesetz nicht notwendig – schriftliche Entschuldigungen sind von Eltern zu akzeptieren!

Schreiben Landesschulrat Dezember 2015

 

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